Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr

(Hinweis: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, insbesondere bei Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr.)

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr.

Ende der Widerrufsbelehrung